Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Betreiber dieser Website ist Erlebnis Quad Touren, Inhaber Marcel Baumann, Hauptstraße 89, 67489 Kirrweiler/Pfalz.
Diese AGB gelten nur für die Produkte und Dienstleistungen, die der Betreiber selbst vertreibt, insbesondere der allgemeine Wertgutschein. Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Für die verlinkten externen Produkte und Dienstleistungen gelten jeweils die AGB der verlinktem Betreiber.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Betreiber präsentiert auf seiner Website Erlebnisse, Produkte und Dienstleistungen. Für diese Produkte kann der Kunde auch einen allgemeinen Wertgutschein erwerben. Der Kunde hat das Recht, durch die Einlösung des Gutscheins Produkte und Dienstleistungen aus dem Angebot auszusuchen. Der Betreiber bestellt als Vermittler im Auftrag des Kunden die gewünschten Produkte, die ihm zugeschickt werden. Ab Zeitpunkt der Gutscheineinlösung gelten für den Kunden die AGB von Erlebnis Quad Touren.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Durch das Abschicken der Bestellseite des Wertgutscheins kommt ein Kaufvertrag zustande. Alternativ gelten auch Bestellungen per E-Mail, Live-Chat, Fax, Post und Telefon.

 

§ 4 Gutscheinwert
Der Gutscheinwert kann vom Kunden frei gewählt werden. Der Kunde, bzw. der Beschenkte kann den vollen Betrag in einen Gegenwert der Produkte und Dienstleistungen einlösen. Es gilt der aktuelle Preis inkl. MwSt. und Versandgebühren zum Zeitpunkt der Gutscheineinlösung. Sonderkosten vor Ort werden direkt mit dem Beschenkten abgeklärt.

 

Hinweise zu Stornos und Absagen bei unseren Touren:

Storno Kosten
Wird der bereits durch Erlebnis Quad Touren fest eingebuchte Termin durch den Teilnehmer abgesagt, so ergeben sich

hieraus folgenden Storno Gebühren:

  • Stornierung bis 4 Wochen vor der gebuchten Quadtour 25% vom Rechnungsbetrag
  • Stornierungen 28 bis 10 Tage vor der gebuchten Quadtour 50% vom Rechnungsbetrag
  • Stornierungen 9 bis 5 Tage vor der gebuchten Quadtour 80% vom Rechnungsbetrag
  • Stornierungen 4 bis 1 Tag(1) vor der gebuchten Quadtour 100% vom Rechnungsbetrag
  • bei Nicht-Anreise zu der gebuchten Quadtour 100% vom Rechnungsbetrag

 

§ 5 Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Findet keine Zahlung statt, wird der Gutschein nicht frei geschaltet.

 

§ 6 Versand
Der Versand des Gutscheins erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland per Post gegen eine Versandgebühr von 2 Euro.
Die Auslieferung der Gutscheine an die von Ihnen angegebene Adresse erfolgt innerhalb von 48 Stunden.

 

§ 7 Gutscheingültigkeit
Der Wertgutschein ist frei übertragbar. Er gilt bis zum aufgedruckten Zeitpunkt. Der Gutschein kann bis zum aufgedruckten Zeitpunkt um jeweils 1 Jahr kostenfrei verlängert werden. Der Gutschein wird nach der Einlösung ungültig.

 

§ 8 Verlust, Beschädigung, Diebstahl
Wegen der freien Übertragbarkeit des Gutscheins kann bei Diebstahl oder Verlust leider innerhalb des Gültigkeitszeitraumes kein Ersatz gewährt werden.

 

§ 9 Gutscheineinlösung
Zur Gutscheineinlösung muss der Kunde die aufgedruckte Gutscheinnummer, seinen Namen, Kontaktdaten und die gewünschten Produkte und Dienstleistungen nennen.
Die Einlösung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten sind auf dem Gutschein aufgedruckt. Der Gutscheinbetrag muss vor Einlösung vom Kunden vollständig bezahlt sein, ansonsten ist keine Einlösung möglich. Es sind mehrere Gutscheine kombinierbar.

 

§ 10 Barauszahlung
Eine Barauszahlung des Guthabens ist nicht möglich. Dies gilt sowohl für das beim Kauf vorhandene Guthaben, als auch für eventuelle Restbeträge.

 

§ 11 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie nach § 312 d BGB das Recht, Ihre Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen, z.B. E-Mail, Brief, Fax. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs mit Angabe der Gutscheinnummer. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Rücksendung des Gutscheins ist nicht notwendig. Dieser wird nach dem Widerruf gesperrt und kann nicht vom Verbraucher genutzt werden.

Der Widerruf ist zu richten an:
Marcel Baumann,  Hauptstraße 89,  67489 Kirrweiler/Pfalz 

Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung durch den Kunden erfolgt ist. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden anzugeben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits vollständig eingelöst wurde.
Ist der Kunde Vollkaufmann, steht ihm kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäss § 312 d BGB zu.

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr gewählter Tourvertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312b Abs. 3 BGB nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (z.B. Termintickets, Terminierung).

 

§ 12 Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

 

§ 13 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges
1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Neustadt an der Weinstraße.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
3. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neustadt an der Weinstraße.

 

§ 14 Schutzrechte
Die Inhalte dieser Website sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Das gilt auch für die Informationen und Bilder von Partnerunternehmen.
Ohne schriftliche Einverständniserklärung des Betreibers dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise nutzen.

 

§ 15 Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website
Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 16 Haftungsausschluss für fremde Links
Der Betreiber verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdruecklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter.

 

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.   

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen der Firma Erlebnis-Quad-Touren

 1. Vorbemerkung

Diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Fa. Erlebnis-Quad-Touren (im folgenden Veranstalter)

 

2. Leistung, Vertragsabschluss

 Die vertragliche Leistung des Veranstalters besteht in der Erbringung einer, durch einen Tourführer, geführten Quadtour, an welcher der Teilnehmer als Fahrer oder Beifahrer eines Quads teilnehmen kann, welches von dem Veranstalter gestellt wird.

  • Vor Beginn einer Tour wird der Teilnehmer durch den Tourführer in die Handhabung eines Quads eingewiesen.
  • Das dem Teilnehmer zugewiesene Fahrzeug wird ihm in technisch einwandfreiem Zustand, sauber und vollgetankt übergeben. Ebenfalls stellt der Veranstalter dem Teilnehmer für die Dauer der Tour einen Helm.
  • Die Anmeldung des Teilnehmers, die keiner besonderen Form bedarf, ist verbindlich und kommt durch die Annahme des Veranstalters. Die ebenfalls keiner besonderen Form bedarf, zustande.
  • Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle mit der Anmeldung ebenfalls angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein zustehen hat.                      

 

3. Versicherungen

  • Die von dem Veranstalter gestellten Quads sind gemäß der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) wie folgt haftpflichtversichert: Sach- und Vermögensschäden unbegrenzte (?) Deckung und Personenschäden je € …..
  • Daneben besteht für jedes Quad eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 750,00 gem. AKB.
 

4. Zahlung

  • Der Veranstaltungspreis ist mit Annahme des Vertrages durch den Veranstalter fällig und spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin auf das Konto des Veranstalters bei der Sparkasse Rhein-Haardt, BLZ 546 512 040, Konto-Nummer: 5691688 unter Angabe des Verwendungszwecks „Quadtour“ und dem Veranstaltungsdatum anzuweisen.
  • Bei Buchungen, die innerhalb einer Woche vor dem Veranstaltungstermin eingehen, ist der Veranstaltungspreis vollständig in bar vor Beginn der Tour zu zahlen.
  • Nur bei vollständiger Bezahlung des Veranstaltungspreises besteht ein Anspruch auf Erbringung der vertraglichen Leistung durch den Veranstalter.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, wenn sich der Teilnehmer mit der Zahlung des Veranstaltungspreises in Verzug befindet und ihm eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt wurde.
 

5. Außergewöhnliche Umstände

  • Aufgrund der Art der Tour kann diese nur bei geeigneter Witterung stattfinden. Insofern bleiben Änderungen von Terminen, Veranstaltungsabläufen und -umfängen sowie Streckenwahlen vorbehalten.
  • Herrscht zum Veranstaltungstermin ungeeignete Witterung (z.B. Sturm, Gewitter, Eisregen), kann der Veranstalter die Tour zu diesem Termin -auch kurzfristig- absagen.
  • Die Entscheidung, ob ungeeignete Witterung vorherrscht, trifft der Tourführer.
  • Im Fall der Absage des vorgesehenen Tourtermines aus obigem Grund erfolgt die Vereinbarung eines Ersatztermines.
  • Ist die Wahrnehmung desselben dem Teilnehmer nicht möglich, steht ihm das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den Veranstaltungspreis zurück, weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen
 

6. Verpflichtungen und Haftung des Teilnehmers

  • Der Teilnehmer, welcher als Fahrer an der Tour teilnimmt, sichert dem Veranstalter zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse zu sein. Die Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer für die Dauer der Tour bei dem Veranstalter zu hinterlegen.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Tour den gestellten Schutzhelm zu tragen.
  • Während der Tour ist es dem Teilnehmer untersagt Alkohol zu konsumieren. Sollte der Teilnehmer zu Tourbeginn offensichtlich alkoholisiert erscheinen, steht dem Tourführer das Recht zu, den Teilnehmer von der Tour auszuschließen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises zu.
  • Der Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourführer folgt. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen. Es gelten die Regeln der StVO, und der Teilnehmer ist für die Einhaltung der StVO selbst verantwortlich. Das gleiche gilt im Umgang mit der Natur. Insofern haftet der Teilnehmer für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Quads anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen, Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Veranstalter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Veranstalters verursacht worden.
  • Anweisungen des Tourführers hat der Teilnehmer nachzukommen. Unterlässt er dieses oder verstößt er gegen sonstige Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen wie sie in den Veranstaltungsbedingungen aufgeführt sind, oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seines Veranstaltungspreises und entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
  • Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtlichen Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.Bsp. Personen- Sach- Folgeschäden). Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche die mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen, es sei denn, eine Haftung des Veranstalters gem. § 7 ist gegeben. Weiterhin stellt der Teilnehmer den Veranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadenereignis geltend gemacht werden.
  • Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Quads haftet der Teilnehmer für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, sowie etwaig anfallende Folgeschäden, sofern er den Schaden zu vertreten hat. Bei Eintritt der Vollkaskoversicherung stellt der Veranstalter den Teilnehmer in Höhe der Versicherungsleistung von der Haftung frei.
 

7. Gewährleistung des Veranstalters

  • Der Veranstalter gewährleistet die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Tour.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Auftreten von offensichtlichen Leistungsstörungen diese unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Unterlässt der Teilnehmer diese unverzügliche anzeige schuldhaft, stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche zu.
  • Wir die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Der Veranstalter kann jedoch Abhilfe dergestalt schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
  • Ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht wegen nicht unerheblichen Leistungsmängeln steht dem Teilnehmer nur dann zu, wenn der Veranstalter trotz angemessener Fristsetzung keine zumutbare Abhilfe leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn der Rücktritt durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.
 

8. Haftung des Veranstalters

  • Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Für Schäden an sonstigen Rechtsgütern des Teilnehmers haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
  • Eine Haftung des Veranstalters für Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund Leistungsstörungen nach § 6 ist beschränkt auf das Dreifache des Veranstaltungspreises.
  • Eine weitergehende Haftung des Veranstalters, insbesondere für Schäden aufgrund des Zustandes der Strecke, ist ausgeschlossen.
 

9. Haftungsverzichterklärung

Mit der Anmeldung zur Tour stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu.

Ich bin mir über die Gefahren einer Quadtour, insbesondere auch in der Gruppe auf und abseits der Straße voll bewusst. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, das der Veranstalter für Personen- Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, sowie für andere Störungen, die auf höherer Gewalt beruhen, nicht haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung an der weiteren Teilnahme der Tour hindern, fällt diese in meinen eigenen Risikobereich und berechtigt mich nicht, gegenüber dem Veranstalter eine Preisminderung geltend zu machen, da dieser die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Regeln einer Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Quad zu schädigen. Desweiteren versichere ich, das ich eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3, bzw. einer vergleichbaren EU-Klasse habe.

Die vorstehenden allgemeinen Veranstaltungsbedingungen und insbesondere meinen Haftungsverzicht habe ich gelesen und bin damit einverstanden.

Datum, Unterschrift